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ALLGEMEINE Geschäftsbedingung


1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluss

Als Vertragsabschluss gilt eine vom Kunden Unterschriebene Auftragserteilung, welche auch in Fax Form durchgeführt werden kann.

3.Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

3a. Preisgleitklausel: Steigerungen des Rohstoffpreises, aus nicht vom Verkäufer beeinflussbaren Gründen, um mehr als 5 % seit Auftragsannahme, sind vom Kunden zu tragen. Der Verkäufer hat nach Bekannt‐ werden dieser Umstände den Kunden darauf hinzuweisen. Sofern der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, kann dieser kostenfrei, binnen 14 Tagen ab Mitteilung, vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Kunde innerhalb der gesetzten Frist keine Entscheidung treffen, steht dem Verkäufer der Vertragsrücktritt zu. In allen Fällen sind Schadenersatz‐ oder sonstige Ansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Generell gilt 100 % Vorauskasse oder Finanzierung durch eine von L. Falk genannte Bank. In Ausnahmen 80% Anzahlung bei Auftragserteilung - Rest vor Erhalt der Ware.

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem alleinigem Eigentum.

Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln oder Schecks besteht nicht. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von4% über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. Statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.

5. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie ins besonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie beiZahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 50 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbundenund berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl,auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

6. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges wird von uns die Vorderung durch unseren Anwalt eingetrieben. Nach ein zweiten Mahnung wird der Betrag gereichtlicht eingeklagt.

7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten – falls nicht anders angeboten - keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir sofort berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von €4,--/ a`m² der Bruttofläche des Produktes pro angefangener Kalenderwoche, beginnend ab dem 3.Tag, in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 1 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

8. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu vier Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Sollten die wir den Liefertermin durch Verschulden des Kunden nicht einhalten können werden Lagerkosten verrechnet

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

10. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Materialien, etc.).

Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor.

11. Gewährleistung, Garantie, Untersuchungs- und Rügepflicht

Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

Die Erfüllung von eventuellen Garantieansprüchen erfolgt gemäß den L. Falk, Garantiebedingungen.

Die Ware ist vor der Abholung bzw. nach der Anlieferung unverzüglich,zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich mit Foto bekanntzugeben.Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und für in Ordnung befunden.


SISU-SAUNA L. FALK

Neuegasse 12

A-7471 Rechnitz

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Mo - Do: 08:00 - 16:30

Fr: 08:00 - 13:00

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